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In Thailand Leben als Rentner

 

Rentner und Renten AHV / IV

Die im Vergleich zu Schweiz günstigeren Lebenshaltungskosten sorgen außerdem dafür, dass man sich auch mit einer geringeren Rente in Thailand wesentlich mehr leisten kann als in der Schweiz.

Ich habe hier einmal die wichtigsten Punkte, die für Rentner in Thailand interessant sein dürften, zusammengefasst:

Visum: Schweizer können ab einer Altersgrenze von 50 Jahren bei der thail. Botschaft oder Konsulat ein Non Immigrant "O" Visa beantragen, gut für 1 Jahr und mit multiplen Einreisen. Jede Einreise ist immer gut für 90 Tage, dann wird eine Ausreise (Visarun) fällig.

Wer jedoch über 50 Jahre alt ist und gleichzeitig eine Rente im Gegenwert von mind. 65.000.- Baht nachweisen kann, kann das Visum bei der örtlichen Immigration in Thailand auf jeweils 1 Jahr verlängern lassen. Dadurch entfallen die regelmäßigen Ausreisen alle 90 Tage. Alternativ kann für Leute, die eine geringere Rente haben, auch ein Festgeldbetrag von 800.000,- Baht auf einem thail. Konto oder eine Kombination aus Rente und Festgeld nachgewiesen werden um die Visaverlängerung zu erlangen.
Direkte Angehörige wie Ehepartner oder Kinder können ebenfalls die Verlängerung bekommen ohne die o. a. Beträge nachweisen zu müssen, dass nennt sich dann "Dependence" Visa.

Rente: Entgegen vielen Behauptungen, wird die normale Schweizer Altersrente auch in Thailand zu 100% ausgezahlt.
Das gilt aber nicht für andere Renten wie Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente oder Renten nach dem Fremdrentengesetz, etwa für Spätaussiedler. Hierbei gibt es viele Unwägbarkeiten, ob die Rente nun zu 100%, 70% oder sonst was oder gar nicht ausgezahlt wird. Bitte das mit der zuständigen Stelle abklären.

 Die Rentenversicherung verlangt außerdem von Rentnern die im Ausland leben, regelmäßig (jährlich) eine "Lebensbescheinigung". Diese bekommt man normalerweise von der Rentenversicherung zugeschickt und muss sie dann jeweils bei einer in der Bescheinigung genannten Stelle (Botschaft, Krankenhaus, Polizei etc.) bestätigen lassen und zurück schicken. Für den Fall das das Formblatt in Thailand mal nicht ankommt, sollte man sich ein paar Vordrucke aus Schweiz mitbringen, die man dann jeweils zum Stichtag an die Rentenversicherung schickt. 
Rentenberechtigte sind verpflichtet dem zuständigen Rententräger alle Veränderungen, dazu zählt im Falle von Thailand besonders der Verzug ins Ausland, unverzüglich mitzuteilen. Rentenüberzahlungen, die durch Unterlassung einer solchen Mitteilung entstehen, müssen zurückgezahlt werden.
Bevor man als Rentner dauerhaft ins Ausland geht, sollte man das unbedingt mit der zuständigen Rentenversicherung absprechen, damit es später kein böses Erwachen gibt

Ärztliche Versorgung: die ärztliche Versorgung in Thailand kann besonders in der Nähe der Touristenhochburgen Pattaya und Phuket als "sehr gut" bezeichnet werden. In ländlichen Regionen dagegen ist besonders bei größeren, komplizierten Sachen Vorsicht geboten. Da lässt man sich dann besser in die entfernten, modernen Krankenhäuser in Bangkok, Pattaya oder Phuket bringen. Jedoch haben auch einige andere Krankenhäuser in Thailand einen guten Ruf, andere dagegen sind eher Metzgerläden. Am besten vor Ort erkundigen, was von dem nächst gelegenem Krankenhaus zu halten ist.
Wer täglich seine Pillen schlucken muss sollte wissen, dass man in Thailand so ziemlich alle Medikamente in der Apotheke (Pharmacy) frei kaufen kann und das auch noch deutlich billiger als in der Schweiz.
In Hua Hin, Pattaya und Phuket gibt es außerdem Schweizer und Deutsch sprechende Ärzte. Ich kann solche auch empfehlen.