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Kann ich eine Eigentumswohnung in Thailand kaufen ? 

 

Der Kauf eines Condominiums (Eigentumswohung) ist für Ausländer wahrscheinlich die einfachste und leichteste Möglichkeit. Der Erwerb von Condominien durch ausländische Personen fällt in die Zuständigkeit des Condominium Act B.E. 2535 (1992). 

Eigentumswohungen können von Ausländern unter ihrem eigenen Namen gekauft werden, allerdings nur dann, solange die Gesamtzahl der von Ausländern erworbenen Einheiten 49 Prozent der in einem Condominium-Block insgesamt zur Verfügung stehenden Einheiten bzw Wohnfläche nicht übersteigt. 

Die finanziellen Mittel zum Kauf des Condominiums müssen aus dem Ausland in fremder Währung auf ein Bankkonto in Thailand überwiesen werden, das auf den Namen des potentiellen Käufers registriert ist, der auch in die Eigentumsurkunde eingetragen werden soll. Auf der Überweisung muss vermerkt sein „Purchase Condo“, und die Bank muss das Formblatt Thor Tor Sam ausfüllen. 

Der Käufer eines Condos erhält ein Zertifikat, das ihn als Eigentümer der Wohneinheit ausweist. Ausserdem enthält das Dokument einen Absatz, in dem genau erläutert ist, wieviel Prozent der Rechte an den Gemeinschaftseinrichtungen auf ihn entfallen.

 

Kann ich ein Haus in Thailand kaufen ?

Die Eigentümerschaft von Land wird geregelt durch den Land Code BE 2497 (1954), den Civil and Commercial Code, Land Reform for Agriculture Act BE 2518 (1975) sowie die Regulierungen des Innenministeriums. 

Obwohl Sie ein Haus auf ihren Namen besitzen können, verbietet es das derzeitige thailändische Recht, dass ein Ausländer das Land besitzt, auf dem dieses Haus gebaut wurde. 

Doch es gibt eine Anzahl von Möglichkeiten, Grundbesitz zu erwerben oder in Land zu investieren : 

* Werden Sie Einwohner oder Staatsbürger 

* Werden Sie Hauptinvestor einer export-orientierten und vom Board of Investment (BoI) genehmigten Firma. Die derzeitige Maximalgrösse für freien Grundbesitz liegt bei einem Rai (1.600 qm). 

* Investieren Sie mit Genehmigung 40 Millionen Baht für ein Minimum an Jahren. Die derzeitige maximale Landgrösse liegt ebenfalls bei einem Rai. 

* Investieren Sie in eine private thailändische limited company (GmbH). Das schliesst die Aufnahme in die limited company ein, in der Sie als Ausländer 49 Prozent der Anteile besitzen dürfen. Die restlichen 51 Prozent müssen von thailändischen Staatsangehörigen gehalten werden. 

* 30 Jahre Pachtung eines Grundstücks auf den Namen des Ausländers. Das kann geschehen mit zusätzlichen,vorausbezahlten Optionen für weitere zweimal 30 Jahre. Der Ausländer kann auch die Option erhalten, das Land später für den Fall zu kaufen, dass sich die entsprechenden Gesetze in Zukunft ändern sollten. Nach thailändischem Recht gehören dem Ausländer die auf dem Grundstück von ihm errichteten Gebäude. Um das gesetzlich abzusichern, müssen Pachtverträge mit einer Länge von mehr als drei Jahren registriert werden. Dabei werden Registrierungs- und Stempelgebühren fällig, die sich nach der Höhe des Pachtbetrages in der Gesamtlaufzeit berechnen. Dieser registrierte Pachtvertrag behält sogar seine Gültigkeit, wenn das Grundstück zwischenzeitlich verkauft werden sollte. 

Die von Ausländern am meisten angewendete Methode ist das Investieren in eine thailändische limited company, die bereits Land besitzt oder welches kaufen möchte. Die Statuten der Gesellschaft können so variiert werden, dass der ausländische Investor ausreichend Schutz gegen die vom Gesetz verlangte Mehrheit der thailändischen Anteilseigner besitzt. 

Danach müssen 51 Prozent von thailändischen juristischen Personen gehalten werden. Trotzdem wird jeder Landkauf eines Unternehmens, von dem mehr als 40 % in ausländischer Hand sind, vom Central Land Office in Bangkok genau untersucht, um festzustellen, ob die Firma nicht nur deshalb gegründet wurde, um das Verbot ausländischen Landbesitzes zu umgehen. Das hat dazu geführt, dass der ausländische Investor nur noch 39 % der Anteile übernimmt, doch durch die zuvor erwähnten Veränderungen der Statuten trotzdem alleiniger Direktor der Firma und die einzige Führungskraft ist, die verbindliche Verträge abschliessen kann. Damit besitzt der Minimum-Anteilseigner die Kontrolle über die Firma. Diese muss jährlich eine Einkommenserklärung abgeben und entsprechend Steuern zahlen, doch Ihr Anwalt hat sicher auch eine Buchhaltungsabteilung, die mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

 

Was ist ein Thor Tor Sam (3)?TorTor3 Document

Das Thor Tor Sam (3) ist ein offizielles Dokument der Bank, bei der Sie Ihr Konto besitzen, auf dem das Geld in ausländischer Währung eingegangen ist, mit dem Sie Ihr Condo kaufen wollen. In dem Dokument muss bestätigt werden, dass das Geld ausschliesslich für den Kauf einer Immobilie bestimmt ist. -Code 5.22.

 

 

Gibt es in Thailand Grundbücher / Eingentumsurkunden ?

Ja, sie werden Chanots genannt, „Nor Sor 4 Jot“, und sind das einzige Dokument, das man als Eigentumsurkunde bezeichnen kann, denn nur dieses Chanot bestätigt einen Landbesitz. Das Land wird akkurat vermessen, und die Grenzen werden unter Benutzung von GPS abgesteckt. Rechtsprozeduren sind nicht erforderlich, und das Land kann auch in kleinere Parzellen geteilt werden. 

 

In Gebieten, die nicht vermessen wurden, gelten andere Dokumente, die als Beweis vorgelegt werden müssen, wenn man es nutzen will. Diese Urkunden heissen „Nor Sor Sam (3)“ und „Nor Sor Sam (3) Kor“. 

Anders als bei den Besitzurkunden werden die Nor-Sor-Dokumente ausgestellt, damit der Besitzer das Land nutzen kann. Obwohl diese Urkunden keine Eigentümerrechte beweisen, werden sie bei Besitzerwechseln zur Registrierung anerkannt.

Chanott / Title Deed front page Chanott - Title Deed back page
Title Deed Front Page
Title Deed Back Page

 

Meine Frau ist Thailänderin, darf Sie Land besitzen ? 

Vor dem Jahr 1998 verlor jede Thailänderin, die einen Ausländer heiratete, das Recht in Thailand Land zu kaufen. Sie konnte allerdings Land behalten, dass sie bereits vor der Heirat mit dem Ausländer besass. Die seit 1999 geltende Regulierung des Innenministeriums besagt, dass thailändische Staatsangehörige, die mit Ausländern verheiratet sind, das Recht haben, Land zu kaufen, jedoch beweisen müssen, dass die finanziellen Mittel hierfür einzig ihr gehören und der ausländische Partner keine Rechte daraus ableiten kann. Normalerweise wird das erledigt, indem der ausländische Ehepartner eine Erklärung unterschreibt, dass das Geld beim thailändischen Teil schon vor der Eheschliessung vorhanden war und er keinen Anspruch darauf erhebt.


 

Welche Steuern und Gebühren fallen beim Kauf einer Immobilie an ?

Wann immer in Thailand Immobilien ge- oder verkauft werden, sind vier Steuern bzw. Gebühren zu bezahlen: 

1. Landregistrierung (Transfer-Gebühren), zwei Prozent des veranschlagten Wertes des Grundstücks. 

2. Stempelgebühr von 0,5 Prozent des geschätzten Wertes oder des Verkaufspreises; zu Grunde gelegt wird immer die höhere Summe. 

3. Spezielle Umsatzsteuer von 3,3 Prozent des Schätz- oder Verkaufspreises, je nachdem welcher höher ist. Diese Steuer wird fällig bei Verkäufen von Firmen, aber auch bei privaten Veräusserungen, wenn diese innerhalb von 5 Jahren nach dem Ankauf erfolgen. 

4. Einkommenssteuer - diese wird nach einer sehr komplizierten Formel errechnet, die auf dem Schätzwert der Immobilie, der Länge der Zeit, in der sie der Verkäufer besessen hat und dem persönlichen Einkommenssteuersatz beruht. Praktisch kommen bei niedrig- bis mittelwertigen Immobilien 2 % heraus, bei höherwertigen werden es auch mal 3 %. 

Das hiesige System der Immobilienbesteuerung basiert auf einem vom lokalen Landamt willkürlich festgelegten Wert und nicht auf dem tatsächlichen Marktpreis. Es gibt auch keine Regeln, wer welche Steuern zu zahlen hat, es ist einfach ein Teil des gewinnbringenden Prozesses, in Thailand eine Immobilie zu registrieren. 

 

 

Gemeinschaftsabgaben für Eigenturmswohnungen ?

Die Servicegebühren sind in Thailand extrem niedrig, auch für die Instandhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen in Gebäuden, wie Aufzüge, Pools und Korridore. Ein geringer Prozentsatz gelangt in einen Topf, aus dem alle grösseren Reparaturen auch an der Aussenfront bezahlt werden müssen. Man kann sagen, wenn Sie Ihr Condo einmal gekauft haben, kommen keine versteckten Kosten mehr auf Sie zu. 


 

Können Ausländer in Thailand ein Darlehen / Hypothek erhalten ?

Generell können Ausländer in Thailand für Wohneigentum keine Hypothek aufnehmen, doch die meisten Finanzinstitute gewähren solche Darlehen für Thais und thailändische Firmen. Für Immobilienunternehmen ist es gebräuchlich, für ihre Kunden ein Finanzierungspaket eines Bankinstituts zu arrangieren. Bei den meisten Siedlungsprojekten kann die Zahlung in Raten zwischen zehn und 24 Monaten erfolgen. 

Nach erfolgter Anzahlung wird der Kaufvertrag erstellt und die Restsumme aus dem Darlehen des Finanzinstituts bezahlt. Dieses verlangt natürlich die Verpfändung des Objekts als Absicherung des Kredits.

 

Gibt es irgendwelche Grundsteuern in Thailand?

In Thailand gibt es keine Grundsteuern, die denen in westlichen Ländern exakt gleichen. Vergleichbar sind nur die Grundstückssteuer und die Gebäudenutzungssteuer. Die Grundstückssteuer ist so gering, dass die Dienststellen, die sie eintreiben müssten, dies nur widerwillig tun, und wenn überhaupt, dann lassen sie erst einige Jahre ins Land gehen und die Summe anwachsen, damit sich die Mühe überhaupt lohnt. Die Gebäudenutzungssteuer wird von der Orts- oder Distriktverwaltung eingezogen, aber nur für Gebäude, die gewerblich genutzt werden. 


 

Thailändische Maßeinheiten.

1 Rai = 1600 Quadratmeter (1 Rai = 4 ngan or 400 Tw2)

1 Ngan = 400 Quadratmter (1 ngan = 100 Tw2)

1 Talang Wah = 4 Quadratmeter

1 Wah = 2 Meter

 

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